Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 – das Solarpaket 1 markiert einen Wendepunkt für die Nutzung von Mini-Solaranlagen in Deutschland. Mit der Einführung dieses Gesetzespakets erleichtert die Bundesregierung signifikant den Einsatz von Balkonkraftwerken und fördert damit aktiv die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 Watt, eine vereinfachte Anmeldung und die offizielle Zulassung von Schukosteckern bis zu dieser Grenze.
Somit wird der Kauf und Betrieb von Balkonkraftwerken ab 2024 deutlich attraktiver. Mit den neuen Regeln fällt bürokratischer Aufwand weg und mehr Haushalte können Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen und ins Netz einspeisen.
Den kompletten Aritkel dazu finden Sie unter:
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