Eine Checkliste zur Nebenkostenabrechnung ist ein strukturiertes Prüfwerkzeug, mit dem Mieter und Eigentümer ihre Betriebskostenabrechnung auf formelle Vollständigkeit, korrekte Fristen und zulässige Kostenpositionen kontrollieren. Der Fachbegriff lautet Betriebskostenabrechnung, auch wenn im Alltag meist von Nebenkostenabrechnung gesprochen wird. Finanztip empfiehlt die Prüfung jeder Abrechnung ausdrücklich, weil Fehler häufig vorkommen und mehrere Fristen zu beachten sind. Wer in Magdeburg zur Miete wohnt oder eine Immobilie verwaltet, profitiert von einer systematischen Prüfung nach klaren Punkten. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Prüfbereiche.
1. Checkliste Nebenkostenabrechnung: Formelle Pflichtangaben prüfen
Eine Nebenkostenabrechnung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn sie alle formellen Pflichtangaben vollständig und korrekt enthält. Fehlt auch nur eine dieser Angaben, kann die gesamte Abrechnung unwirksam sein. Das bedeutet für Mieter: Keine Nachzahlungspflicht, selbst wenn die Kosten inhaltlich korrekt wären.
Folgende Pflichtangaben müssen in jeder Abrechnung vorhanden sein:
- Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum muss klar benannt sein und darf maximal zwölf Monate umfassen. Ein Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 ist korrekt. Längere Zeiträume sind unzulässig.
- Gesamtkosten je Kostenart: Jede Kostenposition wie Heizung, Wasser oder Hausmeister muss als einzelne Summe ausgewiesen sein. Sammelposten ohne Aufschlüsselung sind nicht zulässig.
- Verteilerschlüssel: Für jede Kostenart muss erklärt sein, nach welchem Maßstab die Kosten auf die Mieter verteilt werden. Typische Schlüssel sind Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch.
- Mieteranteil: Der auf Sie entfallende Anteil muss für jede Position einzeln ausgewiesen sein.
- Vorauszahlungen: Die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen müssen vollständig aufgeführt und vom Gesamtbetrag abgezogen werden.
- Absender: Die Abrechnung muss eindeutig vom Vermieter oder der beauftragten Hausverwaltung stammen. Name und Anschrift müssen erkennbar sein.
Profi-Tipp: Legen Sie die Abrechnung neben Ihren Mietvertrag. Stimmt der Verteilerschlüssel in der Abrechnung nicht mit dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel überein, ist das bereits ein formeller Fehler, den Sie schriftlich beanstanden können.
Die strukturelle Prüfung von oben nach unten ist laut KlarApp die effektivste Methode: Erst die formellen Angaben kontrollieren, dann die inhaltliche Plausibilität. Dieser Ansatz erkennt viele Fehler, ohne dass Sie sofort Belege anfordern müssen. Das spart Zeit und schafft schnell Klarheit darüber, ob eine Abrechnung grundsätzlich angreifbar ist.

2. Fristen bei der Nebenkostenabrechnung kennen und einhalten
Fristen sind der häufigste Grund, warum berechtigte Einwendungen scheitern oder Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen dürfen. Viele Streitfälle scheitern nicht an inhaltlichen Unstimmigkeiten, sondern an verpassten Fristen. Das gilt für beide Seiten.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Abrechnungsfrist für Vermieter: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 muss die Abrechnung also bis zum 31.12.2026 beim Mieter eingehen. Kommt sie später, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern.
- Einwendungsfrist für Mieter: Mieter müssen Einwendungen schriftlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Wer diese Frist verpasst, verliert das Recht auf Einwendungen, selbst wenn die Abrechnung Fehler enthält.
- Zeitpunkt des Zugangs dokumentieren: Der Beginn der Einwendungsfrist hängt vom tatsächlichen Zugang der Abrechnung ab, nicht vom Datum auf dem Dokument. Notieren Sie das Eingangsdatum sofort, am besten mit einem Foto des Briefumschlags mit Poststempel.
- Zahlungsfrist: Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, ist diese in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang fällig, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Guthaben: Ergibt sich ein Guthaben zugunsten des Mieters, muss der Vermieter dieses zeitnah auszahlen. Eine Verrechnung mit künftigen Vorauszahlungen ist nur mit Zustimmung des Mieters zulässig.
Profi-Tipp: Richten Sie sich eine Erinnerung im Kalender ein, sobald Sie eine Abrechnung erhalten. Setzen Sie das Datum zwölf Monate nach Eingang als Fristende. So verpassen Sie die Einwendungsfrist nicht, selbst wenn Sie die Prüfung zunächst aufschieben.
Wer die Fristen kennt, hat einen klaren Vorteil. Vermieter in Magdeburg, die ihre Abrechnungen für Objekte in Stadtteilen wie Sudenburg, Stadtfeld West oder Cracau erstellen, sollten die Zustelldaten ebenfalls sorgfältig dokumentieren, um spätere Streitigkeiten über den Fristbeginn zu vermeiden.
3. Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterscheiden
Nicht jede Ausgabe, die ein Vermieter hat, darf auf die Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten dürfen nach der Betriebskostenverordnung nicht auf Mieter umgelegt werden. Das ist ein häufiger Fehler in Abrechnungen, der oft unbemerkt bleibt.
| Umlagefähige Kosten | Nicht umlagefähige Kosten |
|---|---|
| Heizkosten und Warmwasser | Verwaltungskosten des Vermieters |
| Kaltwasser und Abwasser | Instandhaltung und Reparaturen |
| Hausmeister (Betriebsanteil) | Kosten für Leerstandswohnungen |
| Müllabfuhr und Straßenreinigung | Bankgebühren des Vermieters |
| Gebäudeversicherung | Rechtsanwaltskosten des Vermieters |
| Gartenpflege | Modernisierungskosten |
| Aufzugsbetrieb | Kosten für Erstausstattung |
Diese Unterscheidung ist zentral für die Prüfung jeder Abrechnung. Taucht ein Posten wie “Verwaltungspauschale” oder “Reparaturrücklage” in der Betriebskostenabrechnung auf, ist das ein klarer Fehler, den Sie beanstanden sollten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende Positionen:
- Heizkosten: Mindestens 50 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wird dieser Anteil unterschritten, haben Mieter ein Kürzungsrecht von 15 %. Grundkosten und Verbrauchskosten müssen in der Abrechnung getrennt ausgewiesen sein.
- CO2-Kosten: Ab 2026 müssen CO2-Kosten separat ausgewiesen und nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Fehler bei dieser Ausweisung führen zu Kürzungen der Abrechnung.
- Kabelgebühren: Seit 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden. Tauchen sie in einer Abrechnung für 2025 oder 2026 auf, ist das unzulässig.
- Hausmeisterkosten: Nur der Betriebsanteil ist umlagefähig. Reparatur- und Verwaltungsleistungen des Hausmeisters müssen herausgerechnet werden.
Wer typische Fehlerquellen kennt, kann seine Abrechnung gezielt auf diese Punkte hin durchsehen, ohne jede Position von Grund auf neu zu berechnen.
4. Den Verteilerschlüssel kontrollieren
Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten einer Position auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Abweichungen zwischen Mietvertrag und Abrechnung sind eine der häufigsten Fehlerquellen bei Nebenkostenabrechnungen. Das Ergebnis: Mieter zahlen mehr als sie müssten.
Prüfen Sie für jede Kostenposition drei Dinge. Erstens: Welcher Schlüssel wird verwendet? Zweitens: Stimmt dieser Schlüssel mit dem Mietvertrag überein? Drittens: Ist die angegebene Gesamtfläche oder Gesamtpersonenzahl plausibel?
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: In einem Haus in Magdeburg Neue Neustadt mit vier Wohnungen à 60 m² und einer Gesamtfläche von 240 m² entfallen auf eine Wohnung genau 25 % der flächenbezogenen Kosten. Weist die Abrechnung einen anderen Prozentsatz aus, stimmt entweder die Gesamtfläche nicht oder der Schlüssel wurde falsch angewendet. Beide Fälle sind beanstandungswürdig.
Manche Vermieter wechseln den Verteilerschlüssel von Jahr zu Jahr, ohne die Mieter darüber zu informieren. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss im Mietvertrag geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung, gilt der ursprünglich vereinbarte Schlüssel weiter.
5. Den Mieteranteil selbst nachrechnen
Die Nachrechnung des eigenen Anteils ist einfacher als viele Mieter denken. Der Mieteranteil ergibt sich aus der Formel: Gesamtkosten multipliziert mit dem Quotienten aus eigener Wohnfläche und Gesamtwohnfläche. Vorauszahlungen werden vollständig abgezogen, der verbleibende Betrag ist entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
| Rechenbeispiel | Wert |
|---|---|
| Gesamtkosten Müllabfuhr | 1.200 Euro |
| Eigene Wohnfläche | 60 m² |
| Gesamtwohnfläche | 240 m² |
| Ihr Anteil (25 %) | 300 Euro |
| Geleistete Vorauszahlungen | 280 Euro |
| Nachzahlung | 20 Euro |
Dieses Prinzip gilt für jede einzelne Kostenposition. Addieren Sie alle Ihre Einzelanteile, ziehen Sie die Summe Ihrer Vorauszahlungen ab, und Sie erhalten den Saldo der Abrechnung. Stimmt dieser Saldo nicht mit dem in der Abrechnung ausgewiesenen Betrag überein, liegt ein Rechenfehler vor.
Häufige Rechenfehler in Abrechnungen sind: falsche Gesamtfläche, falsch übertragene Vorauszahlungen, gerundete Zwischenwerte, die sich aufsummieren, und doppelt erfasste Kostenpositionen. Prüfen Sie daher nicht nur das Endergebnis, sondern jeden Zwischenschritt.
Profi-Tipp: Fordern Sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung die Belegeinsicht an, wenn einzelne Gesamtkosten unplausibel hoch erscheinen. Mieter haben das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Vermieter müssen diese nicht automatisch zusenden, aber auf Anfrage zugänglich machen.
Wer die Nachrechnung anhand von Beispielen üben möchte, findet dort konkrete Zahlenbeispiele für verschiedene Wohnungsgrößen und Kostenarten. Das hilft besonders beim ersten Mal, wenn die eigene Abrechnung noch ungewohnt wirkt.
6. Besonderheiten für Magdeburg beachten
Magdeburg hat als Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts eine heterogene Gebäudestruktur. Altbauten in der Altstadt oder in Buckau haben andere Heizkostenstrukturen als Plattenbausiedlungen in Neu Olvenstedt oder Neubauobjekte in Ottersleben. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf die Nebenkostenabrechnung aus.
Typische Besonderheiten in Magdeburger Abrechnungen:
- Fernwärme: Ein Großteil der Wohngebäude in Magdeburg wird über Fernwärme beheizt. Die Abrechnung erfolgt über Stadtwerke Magdeburg. Prüfen Sie, ob die Gesamtrechnung der Stadtwerke korrekt auf die Abrechnung übertragen wurde und ob der Verbrauchsanteil die gesetzlichen 50 % erreicht.
- Aufzüge: In Hochhäusern in Stadtteilen wie Neue Neustadt oder Olvenstedt sind Aufzugskosten ein relevanter Posten. Prüfen Sie, ob nur Betriebskosten (Strom, Wartungsvertrag) umgelegt werden, nicht aber Reparaturen.
- Gartenpflege und Grünanlagen: In Wohnanlagen mit Gemeinschaftsgärten, etwa in Stadtfeld Ost oder Cracau, taucht dieser Posten häufig auf. Prüfen Sie, ob die Kosten plausibel sind und ob ein Dienstleister oder der Hausmeister abgerechnet wird.
- Wohnflächenangaben: In älteren Gebäuden in Magdeburg weichen die tatsächlichen Wohnflächen manchmal von den im Mietvertrag angegebenen Flächen ab. Eine zu groß angegebene Fläche erhöht Ihren Anteil an allen flächenbezogenen Kosten.
- Leerstand: In Häusern mit Leerstandswohnungen, was in manchen Randlagen wie Westerhüsen oder Fermersleben vorkommt, dürfen die Kosten für leerstehende Einheiten nicht auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden. Das ist Sache des Vermieters.
Eigentümer in der Region, die ihre Abrechnung rechtssicher vorbereiten möchten, sollten diese lokalen Besonderheiten von Anfang an in ihre Planung einbeziehen. Fehler entstehen oft nicht aus Böswilligkeit, sondern weil regionale Eigenheiten nicht bekannt sind.
7. Einwendungen richtig formulieren und dokumentieren
Ein gut formulierter Einwand erhöht die Chancen auf eine schnelle Korrektur erheblich. Ein klarer Einwand mit konkreter Benennung der beanstandeten Position und dem Grund der Beanstandung führt deutlich häufiger zu einer Einigung als ein allgemeines Schreiben mit dem Hinweis, die Abrechnung sei falsch.
Folgende Struktur hat sich in der Praxis bewährt. Nennen Sie zunächst die beanstandete Position mit dem genauen Betrag aus der Abrechnung. Erklären Sie dann, warum diese Position falsch ist, zum Beispiel weil der Verteilerschlüssel nicht mit dem Mietvertrag übereinstimmt oder weil eine nicht umlagefähige Kostenart enthalten ist. Fordern Sie abschließend eine korrigierte Abrechnung oder die Belegeinsicht an.
Schriftlichkeit ist Pflicht. Einwendungen per E-Mail sind zulässig, wenn der Vermieter diesen Kommunikationsweg akzeptiert. Sicherer ist ein Brief mit Einschreiben und Rückschein, weil damit der Zugang und das Datum zweifelsfrei belegt sind. Das ist besonders wichtig, wenn die Einwendungsfrist bald abläuft.
Bewahren Sie alle Schreiben, Antworten und Belege in einer Akte auf. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, ist eine lückenlose Dokumentation der entscheidende Vorteil. Wer rechtliche Grundlagen kennt, kann seine Position in solchen Gesprächen deutlich selbstsicherer vertreten.
8. Belegeinsicht anfordern und nutzen
Die Belegeinsicht ist das stärkste Prüfinstrument für Mieter, wird aber selten genutzt. Mieter haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen, auf denen die Abrechnung basiert. Dazu gehören Rechnungen von Versorgern, Wartungsverträge, Dienstleisterrechnungen und Verbrauchsnachweise.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Belege unaufgefordert zuzusenden. Er muss sie aber auf Anfrage zugänglich machen, in der Regel in seinen Geschäftsräumen oder bei der Hausverwaltung. Kopien dürfen gegen Kostenerstattung verlangt werden.
Wann lohnt sich die Belegeinsicht? Immer dann, wenn einzelne Kostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind, wenn der Gesamtbetrag einer Position unplausibel hoch erscheint oder wenn der Vermieter auf schriftliche Einwendungen nicht reagiert. Die Belegeinsicht liefert die Fakten, die für eine fundierte Einwendung oder einen Vergleich notwendig sind.
Fordern Sie die Belegeinsicht schriftlich an und nennen Sie konkret, welche Positionen Sie prüfen möchten. Das zeigt, dass Sie die Abrechnung ernsthaft geprüft haben, und erhöht den Druck auf den Vermieter, schnell zu reagieren.
9. Digitale Hilfsmittel und Prüftools gezielt einsetzen
Digitale Werkzeuge erleichtern die Prüfung erheblich. KlarApp bietet einen strukturierten Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung sowie eine ausdruckbare Checkliste, die alle Prüfpunkte von der formellen Vollständigkeit bis zur Berechnung abdeckt. Der Nebenkosten-Assistent hilft bei der Prüfung von Heizkostenabrechnungen und der Anwendung der aktuellen Heizkostenverordnung 2026.
Tabellenkalkulationen wie Microsoft Excel oder Google Sheets sind für die Nachrechnung des Mieteranteils gut geeignet. Tragen Sie Gesamtkosten, Ihren Flächenanteil und Ihre Vorauszahlungen ein, und die Formel berechnet den Saldo automatisch. Das dauert für eine typische Abrechnung mit zehn Positionen weniger als 20 Minuten.
Für Eigentümer, die selbst Abrechnungen erstellen, bieten Hausverwaltungssoftwarelösungen wie Immoware24 oder Domus eine automatisierte Erstellung nach gesetzlichen Vorgaben. Diese Programme berechnen Verteilerschlüssel, prüfen Umlagefähigkeit und erstellen druckfertige Abrechnungen. Fehler durch manuelle Übertragung werden so weitgehend ausgeschlossen.
Profi-Tipp: Fotografieren Sie Ihre Abrechnung und speichern Sie sie digital, bevor Sie mit der Prüfung beginnen. So haben Sie jederzeit Zugriff, auch wenn das Original verloren geht oder Sie unterwegs sind.
10. Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen erkennen
Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind keine Seltenheit. Die häufigsten Fehler lassen sich in drei Kategorien einteilen: formelle Fehler, Rechenfehler und inhaltliche Fehler.
Formelle Fehler sind oft die einfachsten zu erkennen. Fehlt der Abrechnungszeitraum, ist der Verteilerschlüssel nicht angegeben oder fehlt der Absender, ist die Abrechnung bereits auf den ersten Blick angreifbar. Diese Fehler erfordern keine Belegeinsicht.
Rechenfehler entstehen häufig durch falsche Flächenangaben, falsch übertragene Vorauszahlungen oder Rundungsfehler bei der Berechnung der Einzelanteile. Ein einfaches Nachrechnen mit der oben genannten Formel deckt diese Fehler zuverlässig auf.
Inhaltliche Fehler sind am schwierigsten zu erkennen, weil sie Fachwissen erfordern. Dazu gehören nicht umlagefähige Kosten, falsche Verteilerschlüssel, fehlende Trennung von Grund- und Verbrauchskosten bei Heizung oder fehlende CO2-Ausweisung nach der neuen Heizkostenverordnung. Wer die Grundlagen der Nebenkostenabrechnung kennt, erkennt diese Fehler deutlich schneller.
Wichtigste Erkenntnisse
Eine vollständige und korrekte Nebenkostenabrechnung erfordert formelle Pflichtangaben, eingehaltene Fristen, zulässige Kostenpositionen und eine nachvollziehbare Berechnung des Mieteranteils.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Formelle Vollständigkeit | Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen und Absender müssen vollständig angegeben sein. |
| Fristen einhalten | Vermieter haben 12 Monate zur Abrechnung; Mieter haben 12 Monate für Einwendungen ab Zugang. |
| Umlagefähigkeit prüfen | Verwaltungskosten und Reparaturen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. |
| Heizkosten kontrollieren | Mindestens 50 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, CO2-Kosten separat ausweisen. |
| Mieteranteil nachrechnen | Gesamtkosten mal Flächenquotient, dann Vorauszahlungen abziehen ergibt den Saldo. |
Was ich nach Jahren mit Magdeburger Abrechnungen gelernt habe
Die meisten Fehler in Nebenkostenabrechnungen, die mir in der täglichen Arbeit begegnen, sind keine böswilligen Täuschungen. Sie entstehen aus Unkenntnis, aus veralteten Vorlagen oder aus dem schlichten Versäumnis, die eigene Abrechnung einmal kritisch zu lesen.
Was mich immer wieder überrascht: Mieter, die jahrelang zu viel gezahlt haben, weil der Verteilerschlüssel still und leise geändert wurde. In einem Fall in Stadtfeld Ost hatte ein Vermieter über drei Jahre hinweg die Gesamtfläche des Hauses falsch angegeben. Jeder Mieter zahlte dadurch rund 8 % mehr als er musste. Das fiel erst auf, als ein neuer Mieter die Abrechnung systematisch prüfte.
Meine Empfehlung ist klar: Prüfen Sie jede Abrechnung, nicht nur dann, wenn die Nachzahlung hoch ist. Gerade kleine Beträge werden selten hinterfragt, obwohl sie sich über Jahre summieren. Eine Stunde Prüfaufwand pro Jahr ist gut investierte Zeit.
Was ich Eigentümern rate, die selbst Abrechnungen erstellen: Holen Sie sich frühzeitig Rückmeldung von einem Fachmann, bevor die Abrechnung verschickt wird. Eine fehlerhafte Abrechnung, die zurückgewiesen wird, kostet mehr Zeit und Nerven als eine sorgfältige Erstellung von Anfang an. Die aktuellen Änderungen durch die Heizkostenverordnung 2026, insbesondere zur CO2-Ausweisung, machen eine professionelle Begleitung in diesem Jahr besonders sinnvoll.
Und noch ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Kommunikation. Wer einen Fehler sachlich und schriftlich benennt, bekommt in den meisten Fällen eine Korrektur ohne Rechtsstreit. Wer hingegen sofort mit dem Anwalt droht, verhärtet die Fronten unnötig. Eine gute Checkliste hilft Ihnen, sachlich zu bleiben, weil Sie genau wissen, was Sie beanstanden und warum.
— Sebastian
Professionelle Unterstützung bei der Nebenkostenabrechnung in Magdeburg
Nicht jeder Mieter oder Eigentümer hat die Zeit oder das Fachwissen, jede Abrechnung vollständig selbst zu prüfen. Hawug-hdl übernimmt als erfahrene Hausverwaltung in Magdeburg die Erstellung, Prüfung und rechtssichere Zustellung von Nebenkostenabrechnungen für Eigentümer in allen Stadtteilen, von der Altstadt bis Ottersleben, von Sudenburg bis Cracau.
Für Eigentümer bedeutet das: korrekte Abrechnungen nach aktueller Rechtslage, pünktliche Zustellung und transparente Aufschlüsselung aller Kostenpositionen. Für Mieter bietet Hawug-hdl klare Ansprechpartner und nachvollziehbare Unterlagen. Wer seine Mietverwaltung in Magdeburg professionell aufgestellt haben möchte, findet bei Hawug-hdl einen verlässlichen Partner vor Ort.
FAQ
Was muss eine Nebenkostenabrechnung zwingend enthalten?
Eine Nebenkostenabrechnung muss Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, den Mieteranteil und die geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Abrechnung unwirksam sein.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Abrechnung?
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt die Abrechnung später, darf er keine Nachzahlung mehr fordern.
Wie lange haben Mieter Zeit für Einwendungen?
Mieter müssen Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang schriftlich beim Vermieter einreichen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
Welche Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden?
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Kosten für Leerstandswohnungen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Diese Kosten trägt der Vermieter selbst.
Wie rechne ich meinen Anteil an den Nebenkosten nach?
Multiplizieren Sie die Gesamtkosten einer Position mit dem Quotienten aus Ihrer Wohnfläche und der Gesamtwohnfläche. Ziehen Sie Ihre Vorauszahlungen ab, ergibt sich Nachzahlung oder Guthaben.

