Professionelle Treppenhausreinigung kostet in Deutschland meist zwischen 10 und 30 € pro Etage bei einer Einmalreinigung, bei regelmäßiger Fremdreinigung eher 25 bis 80 € pro Etage und Monat oder umgerechnet 10 bis 20 € pro Mietpartei. Rechtlich zählt die Leistung nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den Betriebskosten und lässt sich auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie hoch die Kosten am Ende ausfallen, hängt vor allem von Etagenzahl, Frequenz und Anbieterprofil ab. Die Details und Rechenbeispiele folgen im Text.


Kurz gesagt:

  • Die Kosten für eine einmalige Treppenhausreinigung liegen meist zwischen 10 und 30 € pro Etage, abhängig vom Verschmutzungsgrad.
  • Bei regelmäßiger Reinigung werden 25 bis 80 € pro Etage und Monat verlangt, wobei wöchentliche Intervalle am oberen Ende der Spanne liegen.
  • Die Umlagefähigkeit der Reinigungskosten richtet sich nach § 2 Nr. 9 BetrKV und setzt eine entsprechende Vertragsklausel voraus, wobei die Wohnfläche grundsätzlich als Abrechnungsgrundlage gilt.
  • Bei der Preisbildung beeinflussen Faktoren wie Etagenzahl, Bodenbelag, Zugänglichkeit und Personal-Lohnkosten, wobei ein Stundensatz von rund 28 € netto üblich ist.
  • Für Vermieter lohnt sich eine detaillierte Leistungsverzeichnis- und Angebotseinholung, um realistische Kosten und rechtliche Absicherung zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet Treppenhausreinigung: Preisformen und Marktwerte im Überblick

Auf dem Markt haben sich drei Abrechnungsarten durchgesetzt: die Pauschale pro Etage, der Preis pro Quadratmeter und die Monatspauschale pro Wohnpartei. Welche Variante ein Anbieter wählt, hängt oft von der Größe des Objekts ab. Kleine Häuser mit wenigen Parteien werden häufig pauschal abgerechnet, größere Wohnanlagen eher nach Fläche, weil sich der Aufwand dort genauer kalkulieren lässt.

Bei einer einmaligen Grundreinigung bewegen sich die Preise meist zwischen 10 und 30 € pro Etage, abhängig vom Verschmutzungsgrad und der Stufenzahl. Ganz anders sieht es bei der laufenden, regelmäßigen Reinigung aus: Hier verlangen Dienstleister 25 bis 80 € pro Etage und Monat, je nachdem, wie oft gereinigt wird. Wöchentliche Reinigung liegt naturgemäß am oberen Ende dieser Spanne, monatliche Reinigung am unteren.

Für Vermieter, die pro Partei kalkulieren wollen: Realistisch sind 10 bis 20 € pro Mietpartei und Monat bei wöchentlichem Turnus.

Quadratmeterpreise sind vor allem bei größeren Objekten mit mehreren Aufgängen gebräuchlich. Hier rechnen Anbieter oft mit 0,80 bis 1,50 € pro Quadratmeter und Reinigungsdurchgang, wobei Treppenhäuser mit vielen Ecken, Fensternischen oder Zwischenpodesten am oberen Ende landen. Ein Anbieter, der ausschließlich mit einer Monatspauschale pro Aufgang arbeitet, ist für Vermieter oft die praktikablere Wahl, weil sich die Abrechnung leichter in die Betriebskostenabrechnung übernehmen lässt als variable Einzelposten.

Preis- und Abrechnungsmodelle im Vergleich

Treppenhausreinigung umlagefähig: Was Vermieter rechtlich wissen müssen

Reinigungskosten für Treppenhäuser gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Rechtsgrundlage liefert § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung, der Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich als umlagefähig einstuft. Ohne vertragliche Grundlage geht das aber nicht: Der Mietvertrag muss die Umlage von Betriebskosten vorsehen, sonst bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Fehlt eine abweichende Vereinbarung zum Abrechnungsschlüssel, gilt nach § 556a Abs. 1 BGB grundsätzlich die Wohnfläche als Maßstab. Das führt zu einer Frage, die immer wieder für Streit sorgt: Muss der Mieter im Erdgeschoss, der die Treppe kaum nutzt, trotzdem mitzahlen? Die Antwort ist eindeutig ja. Gerichte haben wiederholt bestätigt, dass die tatsächliche Nutzung für die Umlage keine Rolle spielt, weil eine nutzungsabhängige Aufteilung praktisch kaum umsetzbar wäre.

Auch bei der Ersatzvornahme gibt es klare Linien. Kommt ein Mieter seiner vertraglich vereinbarten Reinigungspflicht nicht nach, darf der Vermieter die Reinigung beauftragen und die Kosten weiterreichen. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hat sogar bestätigt, dass in bestimmten Fällen eine Ersatzvornahme ohne vorherige Fristsetzung zulässig ist. In der Praxis empfiehlt es sich trotzdem, vorher zu mahnen und eine Frist zu dokumentieren, denn das erspart im Streitfall viel Ärger.

Wichtig für die Abrechnungspraxis: Nicht jede Position ist umlagefähig. Putzmittel und die laufende Reinigungsarbeit selbst gehören zu den Betriebskosten, die Erstanschaffung von Reinigungsgeräten zählt dagegen zur Instandhaltung und darf nicht umgelegt werden.

Diese Faktoren bestimmen den Preis der Treppenhausreinigung

Der Preis einer Treppenhausreinigung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, und Lohnkosten machen davon den größten Anteil aus. Seriöse Betriebe kalkulieren mit einem Stundensatz, unter dem sich in Deutschland kaum kostendeckend arbeiten lässt, Branchenschätzungen gehen von etwa 28 € netto pro Stunde als realistischer Untergrenze aus. Wer deutlich darunter ein Angebot bekommt, sollte misstrauisch werden.

Neben dem reinen Lohn fließen Materialkosten, Anfahrtszeit und ein Zuschlag für Organisation und Verwaltung in den Preis ein. Größere Firmen kalkulieren zusätzlich Versicherungen und Urlaubsvertretung ein, kleinere Anbieter oft weniger transparent, was die Angebote schwerer vergleichbar macht.

Objektbezogene Faktoren spielen ebenfalls eine große Rolle. Etagenzahl und Stufenanzahl bestimmen die reine Arbeitszeit, der Bodenbelag beeinflusst den Aufwand deutlich: Fliesen lassen sich schneller wischen als Naturstein oder Teppichläufer auf den Stufen. Auch die Zugänglichkeit zählt, etwa ob Wasseranschlüsse im Treppenhaus vorhanden sind oder Material jedes Mal mitgebracht werden muss. Ein besonders billiges Angebot spart selten an der Marge, sondern meist an Versicherung, Vertretung oder eben der Sorgfalt.

Beispielrechnungen: So viel zahlen typische Mehrfamilienhäuser

Wie sich diese Faktoren in echten Zahlen niederschlagen, zeigen drei typische Objekte mit wöchentlicher Reinigung. Die Beispiele gehen von einem Stundensatz zwischen 28 und 35 € brutto sowie üblichen Material- und Anfahrtskosten aus.

Objekttyp Wohneinheiten / Etagen Monatliche Kosten Kosten pro Partei/Monat
Kleines Stadthaus 4 WE, 3 Etagen ca. 99 € ca. 25–35 €
Mittleres Mehrfamilienhaus 8 WE, 4 Etagen ca. 160 € ca. 20–28 €
Größere Wohnanlage, ein Aufgang 12 WE, 5 Etagen ca. 220 € ca. 18 €

Diese Bandbreiten spiegeln dokumentierte Branchenkalkulationen wider, in denen Monatspauschalen je Aufgang je nach Region zwischen rund 99 und 280 € liegen. Zusatzleistungen wie Fensterreinigung im Eingangsbereich treiben die Pauschale dagegen wieder nach oben.

Wie berechnet man die Treppenhausreinigung selbst?

Wer ein Angebot prüfen will, braucht keine komplizierte Formel. Die Grundrechnung lautet:

  1. Geschätzte Arbeitszeit in Stunden × Stundensatz
  2. Plus Materialkosten (Putzmittel, Verbrauchsmaterial)
  3. Plus Anfahrtskosten
  4. Plus Gemeinkostenzuschlag für Organisation und Verwaltung, meist 10 bis 20 %

Für ein Treppenhaus mit vier Etagen und einer Reinigungszeit von 45 Minuten ergibt sich bei 30 € Stundensatz: 22,50 € Arbeitszeit plus etwa 5 € Material und Anfahrt, macht rund 27,50 € pro Reinigung. Bei wöchentlicher Reinigung landet man so bei ungefähr 110 bis 120 € im Monat.

Profi-Tipp: Verlangen Sie bei Angeboten immer eine Aufschlüsselung nach Stundensatz und Reinigungsdauer statt nur einer nackten Monatspauschale. So erkennen Sie sofort, ob der Preis realistisch kalkuliert ist oder ob später Nachverhandlungen drohen.

Angebote vergleichen: Checkliste für Vermieter und Hausverwaltungen

Ein klar formuliertes Leistungsverzeichnis macht Angebote überhaupt erst vergleichbar. Fehlt diese Grundlage, bekommen Sie am Ende Äpfel und Birnen vorgelegt, die sich nicht seriös gegenüberstellen lassen.

Ein standardisiertes Leistungsverzeichnis bei der Anfrage einzusetzen, zahlt sich in der Praxis fast immer aus, weil es Anbieter dazu zwingt, auf derselben Grundlage zu kalkulieren.

HaWug‑Perspektive: Praxiserfahrungen aus Magdeburg und Umgebung

In Magdeburg und Haldensleben zeigt sich ein Muster, das viele Vermieter überrascht: Objekte mit mehreren Aufgängen in einem Innenhof lassen sich oft günstiger pro Partei reinigen als einzelne Stadthäuser, weil sich Anfahrt und Organisation auf mehr Einheiten verteilen. Hawug-hdl betreut solche Objekte regelmäßig im Rahmen der Hausverwaltung in Magdeburg und kalkuliert Reinigungskosten dabei stets getrennt von der Betriebskostenabrechnung, damit Eigentümer die Zahlen nachvollziehen können.

Vertragsarten und Mindestvertragslaufzeiten bei Dienstleistern

Bei der Vertragsgestaltung gibt es im Wesentlichen zwei Modelle: den unbefristeten Dienstleistungsvertrag mit Kündigungsfrist und den befristeten Vertrag mit fester Mindestlaufzeit. Viele Reinigungsfirmen verlangen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, teils sogar 24 Monaten, um die Kalkulation für Personal und Routenplanung stabil zu halten. Das ist grundsätzlich legitim, sollte aber im Vorfeld genau geprüft werden.

Kündigungsfristen von drei Monaten zum Laufzeitende sind Standard, kürzere Fristen von einem Monat kommen bei kleineren, flexibleren Anbietern vor. Vermeiden Sie Verträge mit automatischer Verlängerung um ein volles weiteres Jahr, wenn die Kündigung auch nur wenige Tage verpasst wird. Solche Klauseln sind zwar verbreitet, aber sie binden Sie länger als nötig an einen Anbieter, dessen Leistung Sie vielleicht schon nach wenigen Monaten überdenken wollen.

Sinnvoller sind Verträge mit einer Probephase von drei bis sechs Monaten und anschließend ordentlicher Kündigungsfrist von einem Monat. Das gibt beiden Seiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit ohne großes Risiko zu testen. Achten Sie außerdem auf Klauseln zur Preisanpassung: Viele Verträge sehen eine jährliche Erhöhung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt vor, was fair ist, solange die Kopplung transparent im Vertrag steht und nicht willkürlich vom Anbieter festgelegt werden kann.

Zusatzleistungen: Fensterreinigung und Geländerpflege richtig einpreisen

Die reine Treppenhausreinigung deckt meist nur Stufen, Fußboden und grobe Verschmutzungen ab. Alles darüber hinaus wird separat berechnet, und genau hier entstehen oft Missverständnisse zwischen Vermieter und Dienstleister.

Fensterreinigung im Treppenhaus wird üblicherweise nicht wöchentlich, sondern quartalsweise oder halbjährlich angeboten, mit Preisen zwischen 3 und 8 € pro Fensterflügel je nach Höhe und Zugänglichkeit. Bei Häusern mit Oberlichtern oder schwer erreichbaren Fenstern im Treppenauge steigen die Kosten deutlich, weil Leitern oder Hubarbeitsbühnen nötig werden können.

Fensterreinigung an großen Fenstern im Treppenhaus

Geländerpflege, also das Abwischen und gelegentliche Polieren von Handläufen, ist bei den meisten Anbietern in der Grundreinigung bereits enthalten, solange es sich um einfaches Wischen handelt. Eine gründliche Pflege von Metall- oder Holzgeländern mit speziellen Pflegemitteln wird dagegen oft als Zusatzposition mit 15 bis 30 € pro Einsatz berechnet.

Wer regelmäßig mehr braucht als die Grundreinigung, etwa Kellerzugänge, Mülltonnenplätze oder Außenbereiche vor dem Eingang, sollte diese Leistungen von Anfang an ins Leistungsverzeichnis aufnehmen. Nachträgliche Zusatzaufträge sind fast immer teurer als von vornherein vereinbarte Pauschalpositionen.

Was die Praxis zeigt: Warum pauschale Kostenangaben oft täuschen

Die häufigste Fehlannahme bei diesem Thema ist die Vorstellung, es gäbe einen einzigen “richtigen” Preis pro Etage. Es gibt ihn nicht.

Was viele Vermieter unterschätzen: Der billigste Anbieter ist selten der wirtschaftlichste über die gesamte Vertragslaufzeit. Wenn Personal häufig wechselt, weil der Stundensatz nicht auskömmlich ist, sinkt die Reinigungsqualität, und Mieterbeschwerden verursachen mehr Verwaltungsaufwand, als die vermeintliche Ersparnis wert war. Ich würde jedem Vermieter raten, lieber einmal mehr nach der Kalkulationsgrundlage zu fragen, als sich von einer niedrigen Pauschale blenden zu lassen.

Die Rechtslage zur Umlagefähigkeit ist dagegen erfreulich eindeutig, und genau das wird zu selten genutzt. Wer seinen Mietvertrag nie auf die Umlageklausel geprüft hat, verschenkt womöglich seit Jahren Geld, das eigentlich rechtmäßig umlegbar wäre.

— Sebastian

So kann Hawug-hdl bei der Treppenhausreinigung unterstützen

Wer sich durch Angebote, Stundensätze und Umlageklauseln nicht selbst durcharbeiten will, muss das auch nicht. Hawug-hdl übernimmt Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und Betriebskostenabrechnung als ein Paket für Eigentümer in Magdeburg, Haldensleben und Umgebung, mit einer Abrechnung, die von Anfang an nachvollziehbar dokumentiert ist.

Hawug-hdl

Statt jedes Jahr neue Reinigungsfirmen einzuholen und Preise zu vergleichen, bekommen Eigentümer über die Hausverwaltung in Magdeburg ein Leistungsverzeichnis, das Reinigungsintervalle, Zusatzleistungen und Umlagefähigkeit von vornherein klar regelt. Auch wer bereits einen Verwalter hat, aber unsicher ist, ob die Konditionen noch zeitgemäß sind, kann das über den Verwaltercheck prüfen lassen. Fordern Sie ein individuelles Angebot an und lassen Sie die Kosten für Ihr Objekt konkret durchrechnen, statt sich auf allgemeine Preisspannen zu verlassen.

Quellen

Prüfen Sie die Originalquellen und Ihren eigenen Mietvertrag, bevor Sie einen Reinigungsvertrag unterschreiben.

FAQ

Wie viel darf eine Treppenhausreinigung kosten?

Üblich sind 10 bis 30 € pro Etage bei einer Einmalreinigung und 25 bis 80 € pro Etage und Monat bei regelmäßiger Fremdreinigung, je nach Intervall und Objekt.

Wie oft müssen Mieter das Treppenhaus reinigen?

Das regelt allein der Mietvertrag oder die Hausordnung; ohne eine solche Vereinbarung besteht keine automatische Reinigungspflicht der Mieter, und Vermieter beauftragen dann meist einen professionellen Dienstleister.

Wie lange braucht man für die Reinigung eines Treppenhauses in der ersten Etage?

Für eine einzelne Etage inklusive Handlauf und Fußboden rechnen Reinigungskräfte meist mit 10 bis 20 Minuten, abhängig von Stufenzahl und Verschmutzungsgrad.

Sind die Kosten der Treppenhausreinigung auf Mieter umlegbar?

Ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV zählen sie zu den Betriebskosten, vorausgesetzt der Mietvertrag sieht die Umlage von Betriebskosten überhaupt vor.

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