Was ändert sich 2024 bei Balkonkraftwerken?

Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024 – das Solarpaket 1 markiert einen Wendepunkt für die Nutzung von Mini-Solaranlagen in Deutschland. Mit der Einführung dieses Gesetzespakets erleichtert die Bundesregierung signifikant den Einsatz von Balkonkraftwerken und fördert damit aktiv die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 Watt, eine vereinfachte Anmeldung und die offizielle Zulassung von Schukosteckern bis zu dieser Grenze.

Balkonkraftwerk Änderungen 2024: Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Vereinfachte Anmeldeverfahren: Die bisherige Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme einer Balkonanlage entfällt. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister wird auf wenige einfache Angaben beschränkt.
  • Rückwärtslaufende Zähler werden vorübergehend toleriert, so dass die Installation eines teuren bidirektionalen Zählers nicht sofort notwendig ist.
  • Es werden Anstrengungen unternommen, um den Betrieb von Balkonkraftwerken mit einem Standard-Schuko-Stecker zu ermöglichen. Allerdings müssen die technischen Details noch geklärt werden.
  • Die bisherige Leistungsgrenze von 600 soll auf bis zu 800 Watt angehoben werden.
  • Balkonkraftwerke dürfen im Jahr 2024 mit Modulleistungen von bis zu 2000 Watt betrieben werden.
  • Künftig müssen Mini-Solaranlagen bis 25 kW für die Direktvermarktung nicht mehr aufwendig ausgestattet werden.
  • Balkonmodule fallen nicht mehr unter die Regelungen für Bauprodukte, können in Höhen über 4 Metern installiert werden; Eigentümer, als auch Mieter, sollen einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk erhalten.

Somit wird der Kauf und Betrieb von Balkonkraftwerken ab 2024 deutlich attraktiver. Mit den neuen Regeln fällt bürokratischer Aufwand weg und mehr Haushalte können Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen und ins Netz einspeisen.

Den kompletten Aritkel dazu finden Sie unter:

https://zendure.de/blogs/news/balkonkraftwerk-neues-gesetz-2024

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