Anpassungen der BEG-Förderung

Neues Jahr, neue Regelungen: 2023 bringt wieder einige Veränderungen für die Baubranche sowie Hauskäufer:innen und Eigenheimbesitzer:innen mit sich. Gesetzesänderungen, Preisanstiege, Veränderungen der Fördermittel: Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

  • Gesetzlicher Neubaustandard ist seit dem 1. Januar 2023 der Effizienzhaus-55-Standard. Bis 2025 sollen die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angeglichen werden.
  • Seit März 2023 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ an. Für die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienz­hauses können Sie auf den Kredit für Wohngebäude (261) zurückgreifen.
  • Die Anforderungen an Biomasseanlagen und Wärmepumpen für Förderungen wurden verschärft: Biomasseanlagen müssen einen Feinstaubwert von 2,5 mg/m3 unterschreiten. Außerdem gelten strengere Vorschriften für die Effizienz von Wärmepumpen.
  • Der im September 2022 eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den Effizienzhaus 40- und 55-Stufen auch auf Sanierungen auf den Effizienthaus-70-Standard ausgeweitet.
  • Seit Januar 2023 gibt es einen 15-Prozent-Bonus für serielles Sanieren, also energetische Sanierungen mit modular vorgefertigten Elementen. Beispiele sind Dämmelemente für Fassaden und Dächer, deren Montage schneller geht als mit herkömmlichen Baumaterialien. Der Bonus ist in den Programmen 261, 264 und 464 der KfW verankert. Sie bekommen ihn, sofern Ihre Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht.

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